Fachpraktiker*in für Holzverarbeitung

Fachpraktiker*innen für Holzbearbeitung werden ausgebildet zum Einsatz in Betrieben der Bau- und Möbeltischlerei sowie der holzverarbeitenden Industrie.


Ausbildungsinhalte

In einer dreijährigen Ausbildung erlernen die angehenden Fachpraktiker*innen für Holzverarbeitung sämtliche hierfür erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz
  • Grundlagen der Holzbearbeitung und -verarbeitung
  • Lesen von Zeichnungen und Anfertigung von Aufrissen
  • Herstellen von lösbaren und unlösbaren Holzverbindungen
  • Maschinenlehrgang an Holzbearbeitungsmaschinen nach den Vorschriften der Holzberufsgenossenschaft
  • Beschichten (Furnieren) und Behandeln von Oberflächen
  • Herstellen, Zusammensetzen und Montieren von Teilen unter Verwendung von Hilfswerkstoffen
  • Einsetzen von Fenstern und Türen
  • Einbau von Leichtbauwänden
  • Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen

Ausbildungsorganisation

Die praktische Ausbildung erfolgt unter Anleitung erfahrener Tischlermeister in einer modernen Tischlerei. Praktika finden in Betrieben des Tischlerhandwerks und der holzverarbeitenden Industrie statt. Die theoretischen Lerninhalte werden von den BBS Hannover vermittelt.

Fachpraktiker*in für Holzverarbeitung im BERUFENET

 

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